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KostenDie Hebammenleistungen für Beratungen, Hilfe bei Beschwerden, Vorsorgen, die Geburt und die Wochenbettbetreuung tragen die gesetzlichen Krankenkassen. Nach langen Verhandlungen werden seit dem 27.06.2008 nun auch die Betriebskosten übernommen. Bei den privaten Kassen gibt es keine einheitliche Regelung. Pauschalen für die persönliche Rufbereitschaft der Hebamme müssen privat getragen werden. Die in den Häusern angebotenen Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse sind erstattungsfähig.
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